Da es steuerlich möglich ist, die Lohnkosten bei Handwerkerrechnungen steuerlich geltend zu machen, werden wir oft gebeten, diese in Summe separat auszuweisen. Das bedeutet einen nicht unerheblichen Arbeits- und Zeitaufwand.
Das könnte ganz einfach gelöst werden, indem man den Artikel zuordnet, ob es sich um Material- oder Lohnkosten handelt. Die Lohnkosten kann man dann als Summe am Ende der Rechnung separat anzeigen lassen.